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URVERFASSUNG `82 - Die Person als Instanz des öffentlichen Rechts! oder (Je)Der einzelne Mensch als individuelle, politisch selbstständige Basisinstitution,
eine Utopie, die eine globale Weltordnung erst denkbar werden läßt!

von

Wolfgang Behr

Prolog Aus einem Artikel von Johan Schloemann über den Vortrag "Gilt das Grundgesetzt ewig?",
gehalten von Prof. Horst Dreier am 20.11.2008 in der Carl Friedrich von Siemens Stiftung zu München.
(Süddeutschen Zeitung vom 22./23. November 2008, S. 14)
"Kein Fall für den Verfassungsschutz Horst Dreier bezweifelt die Ewigkeit des Grundgesetzes Eine Revolution ist unnötig. Auch so ist alles offen. Denn das deutsche Volk kann sich eine neue Verfassung geben. Das Grundgesetz kann auf rechtmäßi- gem Wege abgeschafft werden. Das steht im Grundgesetz, im letzten Artikel mit der Nummer 146. ... die "Ewigkeitsklausel" der Grundgesetzes. Dort, in Artikel 79 Absatz 3, werden bekannt- lich die Grundrechte von Artikel 1 bis 20 und die föderale Ordnung der Bundesre- publik von nachträglichen Verfassungs- änderungen partout ausgenommen - sie haben "ewigen" Bestand. Dreier wendete sich vehement dage- gen, dass diese Regelung, die 1949 ein un- verrückbares Bekenntnis zur westlichen Demokratie mit ihren naturrechtlichen Grundsätzen ausdrücken sollte: dass al- so diese "Ewigkeit" der Grundrechte ir- gendwie gegen die Geltung von Artikel 146 ausgespielt werden könne. Die Ewig- keitsklausel hindere nicht, dass sich die Deutschen eine neue Verfassung nach Ar- tikel146 geben könnten - wenn auch die Aufrechterhaltung der freiheitlich-demo- kratischen Prinzipien nach dem Geist des bestehenden Grundgesetzes m einer neuen Verfassung gewiss gewährleistet sein müsste. ... Die Revision republikanischer Verfas- sungen ist ein altes staatsrechtliches Di- lemma, das Dreier von Sieyes bis Carl Schmitt mit bewundernswerter Präg- nanz nachzeichnete. Nun könnte man mit dem Verweis auf die politische Wirk- lichkeit, die auch Verfassungsjuristen ab und an in ihre überlegungen einbezie- hen, sagen, dass ein neues Grundgesetz derzeit eher unwahrscheinlich und unnö- tig erscheine. Doch Dreier bot dafür ein konkretes Szenario an: Wenn die Ver- flechtung Europas so weit gehe, dass von einem neuen Staatswesen gesprochen werden müsse, dann könnten, ja müssten die Deutschen auch neu über ihre Vertas- sung abstimmen. ... Ist Horst Dreier jetzt, wie in der Dis- kussion des Vortrags zugespitzt gefragt wurde, ein Fall für den Verfassungs- schutz? Eher nicht, legt er doch, gewitzt und zugegeben theoretisch, aus, was in der Verfassung steht. ..." Damals Von Juli 1977 und August 1978 habe ich meine Wehrdienst abgeleistet. Kurz vor
dem Ende rief mich der Kompaniefeldwebel zu sich und meinte, ich wäre überhaupt
kein Soldat und wenn ich noch länger da wäre, würde er mit mir gewaltig
"zusammenrumpeln". Da ich aber jetzt gehe, ließe er es auf sich beruhen.
Obwohl ich während meiner Dienstzeit niemals mit irgendjemand besonderen Stress
hatte, wusste ich, was er meinte. Ich hatte ohne genau zu wissen warum keinerlei
Respekt vor hierarchischer Autorität und das merkte man mir an. Als dann per Post ein sog. "Einberufungsbescheid für den
Ernstfall" ankam, dachte ich, wenn das nicht die Gelegenheit ist, quasi wie mit
einer Probeladung das "Feld" meiner neuen politischen Identität auszuforschen, was dann? Ich antwortete mit folgendem Schreiben:
3.6.80 Betreff: Einberufungsbescheid Alarmreserve vom 25.04.80 Sehr geehrte Herren, Ich habe meinen Grundwehrdienst in Mittenwald in einem GebjgBtl abgeleistet und möchte diese Zeit und die Erfahrungen, die ich dort bekam, in meinem Leben nicht missen. Mittlerweile bin ich älter geworden und habe eine klare Vorstellung bekommen, was meine Aufgabe im Leben sein wird. Ich möchte es kurz umreißen: Durch die technischen Entwicklungen der letzten 200 Jahre sind die Völker der Erde immer näher zusammengerückt, sei es auf wirtschaftlichem, kommunikativen oder kulturellen Gebiet Es ist meiner Meinung höchste Zeit, auch eine Politische Struktur um den Erdball zu ziehen, die uns durch ihre Autorität auch von der Agonie eines Atomkriegs befreien mag. Nun, werden sie fragen, wer soll dies sein, dem sich eine Macht wie Russland unterordnet, Ich kann Ihnen darauf keine sofortige, schlüssige Antwort geben. Aber es ist das Vorrecht der Jugend, Pläne ins Auge zu fassen, die für die im Leben stehenden völlig unmöglich erscheinen. Ich werde alle meine Kraft für dieses Ziel ein- setzen und betrachte mich als übernationaler Weltbürger. Da ich ein Gehirn habe, das täglich neue Ideen produziert, weiter über große Autorität (persönliche) verfüge, bin ich zu dem Schluß gekommen, daß ich so etwas, wie ein Genie bin. Ich lege aus diesem, Grund Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid und den Einkleidungsbescheid ein. Ich beantrage die Unabkömmlichkeit oder einen anderen Ausnahme- status, der mich von der Wehrpflicht als für Deutschland und die gesamte Menschheit wichtig Person befreit. Ich falle aber auch unter den Kreis der Personen, die man als Kriegsdienstverweigerer bezeichnet, da ich mich Erkenntnissen verpflichtet fühle, wie sie Irenäus Eibl-Eibesfeldt, der bekannte Verhaltens- forscher, in seinem Buch "Der vorprogrammierte Mensch" formuliert, Zitat: "...Dabei haben wir eine geistige Stufe erreicht, die es uns ermöglicht, aus diesem blutigen Mechanismus auszusteigen und eine vernunft- gesteuerte Evolution fortzuführen." (Zitat Ende) S.101 Ich möchte bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck bringen, daß ich sehr stolz darauf bin, in einem Land zu leben, wo dies möglich ist, trotz der schwierigen, gespannten politischen Situation, in der es steht. Zugleich habe ich alle Hoch- achtung vor den Menschen, die noch den Beruf des Soldaten ausüben. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich. Mit freundlichem Gruß Natürlich wusste ich, dass der Begriff "Genie" seine Zeit im 19. Jahrhundert
gehabt hatte. Aber gegenüber den Beamten der Bundeswehr wollte ich ein wenig
"auf den Putz hauen". Und dass ich als "wichtige Person" freigestellt werden wollte,
lag sicher mehr an meinem Horror, wieder zur Bundeswehr zu müssen, als an meiner
tatsächlichen Wichtigkeit. Bei der daraufhin anberaumten Gewissensprüfung plädierte ich auf Wehrdienstverweigerung
aus politischem Gewissen, mit dem Argument, dass wegen den atomaren Waffensystemen
Kriege zwischen Staaten heute kein Mittel zur Konfliktbewältigung mehr sind. Dafür wollte
ich aus meiner Verantwortung als Staatsbürger heraus Zeugnis ablegen.
Die Begründung und meine Antrag auf Wehrdienstverweigerung wurden abgelehnt. Ich
legte Widerspruch ein.
Anlässlich der Widerspruchsverhandlung erklärte ich meine individuelle politische
Souveränität, wodurch die Verhandlung obsolet wurde, und übergab ich den Beamten
folgendes Dokument:
4/1982 An Vertreter der Bundesrepublik Deutschland In meinen Schreiben vom 3.6.80 an das Kreiswehrersatzamt Weilheim habe ich bereits angedeutet, daß ich einen neuen Weg gehen möchte. Ich bekunde dies jetzt ausdrücklich. Ich setze für meine Person die uneingeschränkte, individuelle Souveränität. Dies ist ein bedingungsloser und willkürlicher Akt. Ich habe die Freiheit, dies zu tun. Das Individuum erhält dadurch die Stellung eines souveränen Staates (vergleichbar). Als unabhängiges, souveränes Individuum unterstehe ich keiner Autorität, weder rechtlich, noch politisch. Ich habe diese Autorität für meine Person. Das Zusammenleben mit den anderen Menschen geschieht als freier Austausch zwischen souveränen Individuen. Konstituierungsfakt ist die persönliche Präsenz einschließlich normaler zwischenmenschlicher Lebens- und Umgangsformen. Für mich ist dieses Handeln folgerichtig und notwendig; da es sich auf einen fortschreitenden Vorgang bezieht, setzt es den richtigen Zeitpunkt in einer geschichtlichen Entwicklung voraus und ist nur daraus zu verstehen. Diese Stellungnahme ist eine Reaktion auf meine Ladung durch die Prüfungskammer für Kdv bei der WBV VI von 18.03.1982. Wenn der richtige Moment gekommen ist, werde ich von mir aus die Initiative ergreifen. Aus meiner Sicht kommt jedem anderen Menschen diese Stellung zu. Die Leistungen, die ich von z.B. staatlicher Seite erhalte, betrachte ich als persönliche Leistungen der ausführenden Menschen und bedanke mich dafür; bei Gelegenheit werde ich mich dafür revanchieren. Da ich jetzt noch nicht absehen kann, welche weiteren Maßnahmen und Schritte ich unternehmen werde, bitte ich, die Angelegenheit vertraulich zu behandeln. Durch diese Stellungnahme ist die Vorraussetzung für die Verhandlung der Kdv nicht mehr gegeben, sie kannn deshalb entfallen. Ich bin gern bereit, in einem Gespräch die Sache zu verdeutlichen und eventuelle Interessen zu verhandeln. 6/1983 Erläuterung der Stellungnahme an Vertreter der BRD Die Menschen in Mitteleuropa, die zum " 3. Reich " gehörten und ihre direkten Nachfahren sind bis heute von der Tatsache, daß jenes "3. Reich" einen Krieg als Verlierer "beendete, direkt betroffen, in der Weise, daß sie sich in Lebens- zusammenhängen befinden, die sie in einem entscheidenden Punkt nicht frei gewählt haben. Sie konnten die Form ihrer sozialen Koexistenz nicht frei, kraft der Souveränität des Individuums wählen. Der einen Seite wurde ein Staatswesen mit der Regierungsform parlamentarische Demokratie, der anderen mit sozialistischer Volksdemokratie diktiert, eine dritte wurde Österreich, viele einzelne Individuen wurden Bürger anderer Staatswesen ohne Freiheit, etwas anderes zu wählen. Die verfassungsgebende Versammlung der Bundesrepublik Deutschland konnte daraus die Konsequenz ziehen, dem Staat nur ein Provisorium, das Grundgesetz, zu geben. Inzwischen (82/83) ist der Krieg (II.WK) und seine Folgen Geschichte geworden, und die Zeit ist reif, Handlungen, die damals nicht möglich waren, zu vollziehen. Ich habe im Bewußtsein dieser Zusammenhänge die Stellungnahme an Vertreter der Bundesrepublik Deutschland verfaßt und stelle hiermit fest, daß es sich bei diesem Schriftstück um die 1. Urschrift der VERFASSUNG (= meiner VERFASSUNG ) handelt. Natürlich hatte ich große Angst, mit den Zwangsmitteln des Staates in Kontakt zu
geraten. Ich gab an, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Wehrdienst
tauglich zu sein. Das war absolut mein subjektives psychisches Gefühl. Ich hätte es,
wie oben bereits angedeutet, nicht ausgehalten, mich nochmal der Befehlsgewalt
irgendeines Vorgesetzten bei der Bundeswehr unterordnen zu müssen. Ich hatte Alpträume deswegen.
12/1983 Schreiben zu Ehren von Karl Jaspers (An das Kreiswehrersatzamt Weilheim) Sehr geehrte Damen und Herren, ich muß sagen, Sie stellen meine Geduld durch Ihr Verhalten auf eine Probe. Senden Sie mir doch nach allem bisherigen eine Postkarte zu, die die Androhung einer Nötigung enthält (unter "Bußgeld" steht die Anordnung der Vorführung durch die Polizei, was körperliche und Waffengewalt bedeutet); es sei denn, Sie betrachten dieses Schreiben als Entschuldigung meines Fernbleibens. Warum ich nicht abweisend auf Ihr Verhalten reagiere, hat seinen Grund darin, daß ich mir selbst eine Teil- verantwortlichkeit daran zuspreche, da es mir vielleicht nicht genug gelungen ist, den Sachverhalt zu verdeutlichen Aus diesem Grund werde ich noch einige Gesichtspunkte angeben zu denen, die ich Ihnen schon zur Kenntnis gebracht habe. Das Ziel meines Handelns ist die Begründung einer Lebens- form in umfassender Weise, die als Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen unserer Welt (bzw. der Erde) geeignet ist. Von dieser Lebensform ist noch nicht mehr realisiert, als in meiner Korrespondenz mit Ihnen zum Ausdruck kommt, auch insofern sie aktives, menschliches Handeln ist, und mein persönliches Leben, insofern es frei ist. Da ich mich uneingeschränkt auf diese Aufgabe konzentriere, zu der ich mich (mit allem Vorbehalt gegenüber diesem Wort) berufen fühle, und deren Bewältigung sich noch im theore- tischen Entwurfsstadium, sowie bei der Schaffung des nötigen Startraums befindet, schwebe ich, was die wirtschaft- liche Seite und die konkrete Realisierung meiner persön- lichen Zukunft betrifft, noch völlig in der Luft. ... Der Philosoph Karl Jaspers ist ein Denker, der gegenüber den großen politisch-weltanschaulichen Auseinander- setzungen dieses Jahrhunderts als unverdächtig gilt. Trotzdem hat er immer versucht, das aktuelle Zeitgeschehen in sein Denken miteinzubeziehen. (zB. in der Schrift "Die geistige Situation der Zeit" von 1935). 1946 hat er anlässlich der rencontres internationales in Genf einen Vortrag gehalten "Vom europäischen Geist", daraus möchte ich zwei Sätze zitieren. "Der Weg zur Weltordnung führt über den Selbstverzicht Mächtiger, sei es, weil sie ihrer Menschlichkeit folgen, sei es, weil sie in kluger Voraussicht die eigene Macht Scheitern sehen ohne Vereinigung mit allen anderen." "Was, im Ganzen geschieht, wird ermöglicht durch das, was jeder Einzelne tut." (Zitat Ende) Um zu verhindern, daß eine Macht die Hegemonie - letztlich über die gesamte Welt erhält, sind die beiden heutigen Großmächte im 2.WK eine Allianz eingegangen. (Das Torgauer Begräbnis jüngst erinnerte daran) Die Epoche danach verhinderte diese Hegemonie einer Macht durch die Teilung in zwei Militärblöcke. Die drohende Vernichtung der ganzen Welt paralysiert die beiden Groß- mächte, es gibt für sie keinen Weg in die Zukunft als den Untergang. Jedoch werden ihre Vertreter nicht von ihrer momentanen Macht lassen, und solange bleibt die Gefahr durch ihre Waffenarsenale akut, bis sich eine neue Weltordnung etabliert hat. Inwiefern daran jeder Einzelne mitwirken kann und muß, möchte ich jetzt zeigen. Betrachten wir dazu das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland; in Artikel 20(2) finden wir den Satz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke Aus". Der Begriff "Volk" ist hier nicht ethnisch zu verstehen, da jeder Mensch, der einen Paß der BRD besitzt, gleich welcher ethnischen Herkunft, angesprochen ist. Man hat also modern-rational von den freien, selbstständigen Individuen auszugehen, die das Volk konstituieren. In Artikel 116(1) wird ihnen, den Staatsbürgern, das Prädikat "Deutsche" verliehen. An wen wendet sich aber die Präambel des GG? Wollte man den Ausdruck "das gesamte deutsche Volk" ethnisch verstehen, so wäre das anachronistisch, etwas derart bezeichnetes existiert heute nicht; ebenso ist "Deutschland" auf der hier behandelten Ebene ein fiktiver Begriff. Demnach zielt der letzte Satz "Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschland zu vollenden" wörtlich genommen ins Leere. Jeder Einzelne, das Individum ist aufgefordert, sich in Freiheit eine Verfassung zu geben! Wenn dies geschieht, und damit das aus den Einzelnen konstituierte Volk diesen Schritt vollzieht, verliert nach Artikel 146 GG das Grundgesetz seine Gültigkeit. Ich nehme aus dem Geist der Entstehung und dieser provi- sorischen Konzeption des Grundgesetzes Motivation und Auftrag meines Handelns. Ich habe in freier Entscheidung meine Verfassung beschlossen (siehe "Stellungnahme an Vertreter der BRD) und damit meine Freiheit vollendet! Mit Abschluß der hier skizzierten geschichtlichen Entwicklung und in der Realität der von mir anvisierten Lebensform leben alle Menschen in einer Gemeinschaft, womit auch die Wiedervereinigung der "Deutschen", wie überhaupt all derer gewährleistet ist, die sich bis jetzt durch staatliche Grenzen getrennt sahen. Ich gehe davon aus, wenn wir Menschen uns über ein Ziel, ein Vorhaben übereingekommen sind, dann können wir Dinge bewältigen und friedlich verändern, die wir vorher nicht für möglich halten. Das wesentliche Moment ist aber die tragfähige, geistige Perspektive. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, daß jeder, sofern er es für richtig und nützlich hält, freiwillig an Gemeinschaftsorganisationen teilnimmt, mit Pflichten und Rechten; doch eine Obrigkeit gibt es nicht mehr. Zur Frage der Gewalt stelle ich fest, daß es für mich keinen Grund gibt, irgendeine Form von Gewalt gegen Mitmenschen anzuwenden. Gerate ich selbst unter die Auswirkung irgendeiner Form des Zwanges und der Gewalt, die von Mitmenschen bewußt ausgeübt wird, so ist mein momentanes Leben sinnlos und ich habe den Grund zur Weiterexistenz verloren; dadurch komme ich in einen Zustand vollkommener Passivität. (Einzig um die Bedeutung der Situation klarzumachen, kann ich aktiv werden.) Ich schließe Unklarheiten und Irrtümer in meinen Verlautbarungen keinesfalls aus; diese sollten in freier Kommunikation klargelegt werden. Konkret könnte ich mir eine Unterredung mit einem Vertreter Ihrer Organisation (Staat) an einem neutralem Ort vorstellen. ... Ihre Postkart sende ich, wie alle mechanisch-bürokratischen Mitteilungen von Ihrer Seite, wieder zurück (s. Anlage), auch sie entbehrt der berechtigenden Grundlage. Es müßte eigentlich deutlich geworden sein, trotzdem betone ich es nocheinmal ausdrücklich: Ich versuche mit Durchführung, Beispiel und Bewußtseins- schaffung in der gezeigten Weise und durch sonst nichts als junger Mensch einen Platz in der Welt zu erwerben. Es steht meine gesamte Existenz auf dem Spiel. Spätestens mit diesem Schreiben gehe ich davon aus, daß sich jeder hiermit in Kenntnis gesetzte darüber Rechenschaft ablegt, ob er mit der Angelegenheit befaßt ist und sich ihre Bedeutung und Tragweite derart verdeutlicht hat, daß er als mein Mitmensch angemessen handeln, sowie seine eigene Position in der Welt überprüfen und feststellen kann! Jedwede rein bürokratische und unberechtigte Behandlung des Falles übergehe ich künftig kommentarlos! Mit freundlichem Gruß Januar 84 An Herrn Merk, Kreiswehrersatzamt Weilheim Sehr geehrter Herr Merk, Jeder Staatsbeamte hat einen Ermessensspielraum auf Grund seiner menschlichen, individuellen und moralischen Existenz. Jeder Staatsbeamter ist auch und gleichzeitig Privatperson. ICH wende mich an Sie als Privatperson zuerst, danach erst als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland. Ich, eine Privatperson, habe Ihnen schon angeboten und bitte Sie hiermit, sich mit mir als Privatperson zu treffen, an einem privaten Ort (telefonische oder schriftliche Verein- barung). Bei diesem Treffen kann festgestellt werden, welche Notwendigkeiten und Interessen Sie und ich haben und es kann ein Kompromiss gefunden werden, der beide Seiten zufrieden stellt in allen relevanten Belangen. Sollten Sie beschließen, mich mit der Polizei vorführen zu lassen, bitte ich, eine Bahre oder einen Sitz mitzubringen, da ich mich passiv verhalte. Sinnvoll ist es nicht, da eine Untersuchung so keine Ergebnisse bringen kann. Spätestens, wenn Sie mich festnehmen lassen würden, bin ich gezwungen, mich an die Öffentlichkeit zu wenden. ... In Symphatie und in freudiger Erwartung Sie persönlich kennenzulernen 08.05.1985 Herrn Regierungsoberinspektor Merk Kreiswehrersatzamt Weilheim Betr.: Die Erklärung der Souveränität meiner Person am 22.4.82; mein Schriftverkehr mit Ihnen, dem KWEA Weilheim, der WBV VI; die erste Verhandlung meiner Kriegsdienstverweigerung am 9.10.80 in Weilheim Anhang.: Karl Doehring, Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1976, Alfred Metzner Verlag GmbH, PaM, 3.287 Sehr geehrter Herr Merk, Sie haben das Gesprächsangebot in meinem Schreiben vom Januar 84 nicht angenommen. Ich habe mich entschlossen, nicht zu warten, bis ein neuer Bescheid Ihres Amtes ins Haus steht, sondern jetzt die Initiative zu ergreifen, um den Lauf der Dinge zu ändern. In diesem Sinn will ich meinen Standpunkt darlegen und Ihnen eine Reihe erhellender Gedanken zur Kenntnis bringen. Ich habe in der Stellungnahme vom 22.4.1982 positives Recht geschaffen. Da ich als konstituierender Teil des Volkes und als Staatsbürger Souverän der Bundesrepublik Deutschland bin, habe ich die Befugnis dazu. Ich bin ein loyaler Mensch. Wenn ich mich der Autorität anderer Personen unterstelle und diese befugt sind, mir die Anwendung von Waffengewalt gegen Mitmenschen zu befehlen, so bin ich vor meinem Gewissen verpflichtet, diesen Befehl zu befolgen, da ich ein loyaler Mensch bin. Mein Gewissen, meine Loyalität mir selbst gegenüber gebieten mir, eine solche tiefgreifende und weitreichende Entscheidung, wie sie der Gebrauch von Waffen gegen Menschen darstellt, nicht von einem anderen für mich treffen zu lassen. Die Verantwortung für von mir bewirkte Taten kann ich nicht abwälzen, deshalb will ich die Entscheidungsfreiheit in jeder Situation meines Lebens. Wie kann eine Prüfungskammer meinen Antrag auf Kriegsdienst- verweigerung bzw. den Widerspruch verhandeln und zurückweisen, bevor festgestellt ist, ob ein in der ihr überreichten Stellungnahme erhobener Anspruch, der sie ihrer Zuständigkeit enthebt, zu Recht besteht? Dieser Rechtsanspruch befindet sich, wie in der Erläuterung vom Juni 85 und im "Schreiben zu Ehren von Karl Jaspers" (12/85) expliziert, in der Tradition und in direktem inhaltlichen und formalen Zusammenhang mit dem Grundgesetz. Sollte er in Widerspruch zu einem anderen Rechtsanspruch stehen, so muß geprüft werden, welcher der beiden Vorrang hat. Ist das nicht selbstverständlich für einen Staat, der seine Bürger achtet, wie der unsere? Wer auf jeden Fall verhindern will, daß ich diesen Anspruch aufrechterhalte, muß mich entweder inaktivieren (wie auch immer) oder mir eine tragfähige Alternative anbieten, die ich befolgen könnte ohne meine Verantwortlichkeit, meine inneren Ziele und Werte zu verletzen-, außer Acht zu lassen. Jedwede Beteiligung von Gewalt ist völlig unangebracht und unangemessen, denn ich will keine bestehende Ordnung umstürzen oder destabilisieren. Ich will vielmehr eine bewußt gelenkte Entwicklung exemplarisch einleiten, welche die Veränderungen in friedlicher und über- sichtlicher Weise vollzieht, die der Lauf der Zeit notwendig macht und die, wie die Vergangenheit zeigt, allzuoft mit Blutvergießen verbunden sind. Die Rahmenbedingungen unserer heutigen Situation machen deutlich, daß dies eine überlebensbedingung geworden ist, da Gewalt- anwendung die unkalkulierbare Gefahr des Atomkriegs birgt. Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein Wort zum Krieg; man würde entweder die Abschreckung nicht (mehr) für glaubwürdig halten oder der Menschheit eine insgeheime Tendenz zum Selbstmord zusprechen bzw. eine entsprechende Leichtfertigkeit, wenn man von einer realistischen Kriegsmöglichkeit nach geschichtlichem Vorbild zwischen Staaten des Ostens und des Westens ausgeht. Der Krieg ist hier und heute nur eine hypothetische Möglichkeit und ich bin davon überzeugt, daß er nicht stattfindet. Beim Studium meiner in Betr. aufgeführten Schreiben erkennt man, wie ich hoffe, einen inneren Zusammenhang, einen Ursprung, der nicht rational begründet ist und von keinem direkten, traditionellen Vorbild herrührt. Tatsächlich habe ich vor etwa 6 Jahren Erlebnisse gehabt, die ich als religiöse oder mystische Krise bezeichnen möchte. Sie haben zu meinem jetzigen Bewußtsein geführt, das in seiner Klarheit vom vorhergehenden deutlich geschieden ist. (Siehe meinen Brief an das KWEA Weilheim vom 5.6.80) Daraus läßt sich schließen, daß eine rein rationale Analyse der von mir vorgetragenen Gedanken alleine nicht genügt, um mein Anliegen beurteilen zu können. Vielmehr sollte man selbst nachvollziehen, was ich erlebt habe, damit man die Bedeutung erkennt. Es folgt desweiteren, daß ich in diesem Brief und meinen anderen Schreiben nicht "die ganze Wahrheit" mitteilen konnte, da es Bereiche gibt, z.B. die genaueren Inhalte der Erlebnisse, die man nur im Gespräch und auch nur bei entstehendem Vertrauens- verhältnis anspricht. Natürlich fordere ich nichts auf Grund dieser Erlebnisse. Ich erhebe nur Anspruch auf das Recht, das ich in dem neuen Bewußtsein geschaffen habe und das daher originär mit ihnen verbunden ist. Dieser Anspruch kann nicht von einem Gericht geprüft werden, denn sein Ansatz geht über das bestehende, kollektiv angewandte Recht hinaus. Ein Vertreter des Staates wird nur dann seine Richtigkeit und Gültigkeit feststellen können, wenn er den Akt des Nachvollziehens auf sich nimmt. Es müßte eine Person von Autorität und anerkannter Glaubwürdigkeit sein, wahrscheinlich der Bundespräsident selbst. (Herr von Weizsäcker ist mein Wunsch- gesprächspartner) Der Weg vom einfachen Bürger zum Inhaber des höchsten Staatsamts erscheint im ersten Moment sehr weit. Ich gehe jedoch davon aus, daß der Staat so auf mich reagiert, wie ich ihn angesprochen habe, eben als eine Organisation. Das bedeutet, innerhalb des Staates kommt mein Anliegen ohne mein Zutun an die richtige Stelle, welche sich dadurch auszeichnet, daß es in ihrem Ermessen liegt, meinen Anspruch anzuerkennen, und wenn sie es tut, dann gilt dies für die gesamte Organisation des Staates. Drei (vier) Zitate, die am 22.4.1982 von Beamten der Prüfungs- kammer der WBV VI in München ausgesprochen wurden, als ich meine Stellungnahme übergab, verdeutlichen das Problem. Zitat (aus dem Gedächtnis): "Wir wissen nicht, wer dafür zu- ständig ist", "Wir müssen mal schauen, an wen wir das weiterleiten", "Gehen's doch nach Bonn damit!" (sowie "Ich bin schon 15 Jahre hier dabei, aber so etwas habe ich noch nicht gesehen"). Ein anderes Zitat führt zu einer zweiten nicht minder wichtigen Motivation meines Handelns. Der Prüfungskammervorsitzende sagte damals, Zitat: "Wenn Sie in der DDR wären, würden Sie ins Gefängnis kommen". Gibt uns nicht der größere Spielraum die Verpflichtung auch und gerade gegenüber den Menschen in totalitären Staaten, unsere Freiheit richtig und sinnvoll für alle zu gebrauchen? Ich behaupte nicht von vorneherein, das zu tun. Aber ich stelle einen ernstgemeinten Versuch zur Diskussion und ich möchte genauso ernstgenommen werden. ... In dieser Verantwortung liegt die Grundlage für meine Gewissens- entscheidung, den Kriegsdienst zu verweigern. Da Krieg in unserer heutigen Zeit kein angemessenes Mittel mehr ist, um Konflikte zwischen Staaten zu lösen, betrachte ich es im Blick auf solche Staaten, in denen derartiges nicht möglich ist, als meine Pflicht, dieses leider nicht überall anerkannte Faktum durch mein persönliches Beispiel zu bekräftigen, indem ich den Status des Verweigerers eines Kriegsdienstes mit der Waffe (laut Art 4 GG) annehme. Auf diese Begründung reagierte der Prüfungsausschuß meiner l. KDV-Verhandlung 1980 in Weilheim zuerst mit Unverständnis, dann mit Nichtbeachtung und schließlich nach Lebenslaufbefragung und Beratung mit der Bemerkung: "Ein paar Wehrübungen werden Ihnen schon nicht schaden, worauf ich antwortete: "Da haben Sie sicher recht, die schaden mir nicht, aber darum geht es ja gar nicht". (Ich glaubte bei dem Vorsitzenden, Herrn Löhner, ein gewisses, unausgesprochenes Verständnis zu bemerken, verbunden mit einer Vertröstung auf die Zukunft.) Dieses Verhalten des Prüfungsausschußes macht zweierlei deutlich, erstens, mein politisches Gewissen wird nicht ernstgenommen, und zweitens, die Gewissensprüfung, die mir ja unlautere Motive in der Entscheidung unterstellt, ist aus der Position des Stärkeren, der Kraft seines Gewaltmonopols seine Auffassung durchsetzen kann, entstanden. Die BRD hat Verpflichtungen im westlichen Bündnis zu erfüllen und da ein Austritt aus dem Bündnis, solange keine neutrale Existenz möglich ist, sie nur in neue Verpflichtung treiben würde, scheint der Antrieb für die Schaffung der Gewissensprüfung, die die Soll-Stärke der Bundeswehr garantiert, aus Zwängen herzurühren, die durch die Machtverhältnisse der heutigen Welt bedingt sind. Im Klartext: Die BRD kann sich aus mangelnder Autonomie und Souveränität nicht leisten, ihre Verfassung, das GG, in dem nichts von Gewissensprüfung steht, uneingeschränkt zu verwirklichen. Dazu Art 4 (5) s.o., Art 12a (2) "- das die Freiheit der Gewissens- entscheidung nicht beeinträchtigen darf..." und Art 19 (2) "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden". Nicht ohne Grund ist mein Handeln (im Sinne der Stellungnahme vom 22.4.1982) an diesem Mißstand und Widerspruch entstanden. Siehe auch Anlage, worin aber das Problem des bewaffneten Wach- dienstes unberücksichtigt bleibt. Eine Entscheidung für die Ableistung des Militärdienstes ist gerechtfertigt (abgesehen von Art 87a GG) aus der Erkenntnis, daß praktisch kein Staat der Erde ohne Militär auskommt. Das bedeutet, es gehört zum Selbstverständnis des Staates. Da man aber aus persönlichen Gründen wünscht, in einem normalen, intakten Staatswesen mit allen Vorteilen und Pflichten zu leben, akzeptiert man den Militärdienst. Jeder muß selbst ausmachen, was für ihn höherrangig ist und jeder kann die Wahl der anderen entweder friedlich zu verändern suchen oder akzeptieren. Andere nicht private Befürwortung des Militär- dienstes lehne ich ab. Werden nicht die Gefühle der Menschen mißbraucht, wenn von der Pflicht gesprochen wird, die uns zur Verteidigung der Familie, der Schwachen, Frauen und Kinder ruft? Welche Vorwürfe müßte man zuerst den Politikern und Herrschern, den einflußreichen Leuten machen, die den Krieg nicht verhindert haben oder dem Volk, das den Krieg will und so das Leben der eigenen Leute aufs Spiel setzt, bevor irgendwer mir vorwerfen könnte, diese Pflicht nicht zu erfüllen! Wissen wir doch, daß zum Streit immer zwei gehören. Und selbst wenn sich von zwei Nachbarn der eine ernsthaft nur auf militärische Verteidigung beschränkt, dann dürfte der Angriff des anderen und damit der Krieg auf Dauer genauso unausweichlich sein, als wenn der erste sich aggressiv gebärden oder selbst angreifen würde. Ich behaupte also, den völlig unschuldig Angegriffenen gibt es nicht. Das zeigt meiner Meinung nach die Geschichte. Wenn eklatante Größenunterschiede bestehen, nützt dem Kleinen wenn überhaupt politisches Geschick mehr als militärische Macht, wie das Beispiel Finnland zeigt. Auf unsere Situation bezogen hieß das, ohne die atomare Abschreckung würden noch soviele Beteuerungen der defensiven Einstellung den Ausbruch eines militärischen Ost-West-Konflikts nicht sicher verhindern können. Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang die Äußerung von Herrn Prof. Gottstein, u.a. Exekutivsekretär des Wissenschaftlichen Forums der KSZE, Zitat: "Eine Beseitigung der Atomwaffen würde unser Problem nicht lösen, denn ein halbes Jahr später könnte es wieder neue geben, man weiß ja wie das geht!" (Planegg, 12/84). Unsere Zeit hat sich angewöhnt, zukünftige Situationen in sogenannten Szenarios zu entwerfen. So könnte ich mir vorstellen, daß man mich weiterhin konsequent als Reservist behandelt. Da ich aus schon dargelegten Gründen auf keine Bescheide reagiere, wäre man in diesem Fall gezwungen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wenn das Gericht an mich herantritt, ist eine neue Gelegenheit gegeben, meinen Standpunkt darzustellen, denn der erste Schritt für mich ist es, von staatlicher Seite als individueller Fall behandelt zu werden. Unverzichtbar bleibt aber, Verhandlungen auf gleicher Ebene zu führen. Dies würde ich auch durch Beharr- lichkeit erzwingen, allerdings gegen meinen Willen, da ich kein Märtyrer sein will! Die Schwierigkeit meiner Position bestünde darin, daß eine Person mir gegenüber auf Grund von Handlungsmaximen Gewaltanwendung befiehlt, deren Begründung ihre feste überzeugung ist. Nun ist aber zur Hinterfragung und Neubewertung fester über- zeugungen Energie nötig, die entweder von der Person selbst kommt oder in Form von Zwang und Druck von außen. Als Gefangener kann ich keinen derartigen Einfluß ausüben und die Person ist faktisch durch ihre Machtposition nicht dazu geneigt, sich zu hinterfragen. Ich könnte mir aber auch vorstellen, daß man den Fall weiterleitet und er z.B. vom Kreiswehrersatzamt Weilheim über die Wehrbereichs- verwaltung VI, das Verteidigungsministerium, die Regierung zum Staatsoberhaupt gelangt, wodurch der Staat die richtige Einstellung zu mir entwickeln könnte und ich zu einer Gelegenheit käme, weiter an meinem Lebenswerk zu bauen.) Wie Sie sehen, schwebe ich im Ungewißen. Ich bin darauf angewiesen, daß ein Vertreter des Staates, der verantwortlich mit meinem Fall befaßt ist, anfängt in der Ver- antwortung für seine gesamte Organisation, den Staat zu handeln, in der ich ihn, hier und jetzt also Sie, anspreche. Dieser erste Schritt ist ein rein formales Problem. Jede materielle Frage wird erst in den erwähnten Verhandlungen eine Rolle spielen. Hierbei kann es aber nur zu einem Erfolg, zu konkreten weiter- führenden Schritten für die Beteiligten kommen, wenn alle inhaltlichen Standpunkte zur Disposition stehen. Alles muß offen sein, was eine Frage der Sympathie, des Vertrauens und der Kreativität ist. Gespräche, bei denen dies nicht oder nur beschränkt
der Fall ist, können zur Vorbereitung dienen. Sie würden mir eine große Freude bereiten, wenn Sie sich unbürokratisch um meine Angelegenheit kümmern könnten. Ich bin jetzt 28 Jahre alt und mußte bis heute Unsicherheit und Vereinzelung für meinen ungewöhnlichen Lebensweg in Kauf nehmen. ... Vielen Dank für Ihre Bemühung! Hochachtungsvoll Resümee Auszug aus der Stellungnahme, die ich am 22.4.82 bei der Prüfungskammer der WBV VI übergeben habe: " Ich setze für meine Person die uneingeschränkte, individuelle Souveränität. ...Als unabhängiges, souveränes Individuum unterstehe ich keiner Autorität, weder rechtlich, noch politisch. Ich habe diese Autorität für meine Person. ...Aus meiner Sicht kommt jedem anderen Menschen diese Stellung zu. Dieser Rechtsanspruch muß auf seine Gültigkeit geprüft werden, bevor ihm widersprechende Rechtsansprüche vollzogen werden können (Rechtsstaatlichkeit). Er widerspricht dem staatlichen Autoritätsanspruch überhaupt. Aus diesem Grund kann nur eine Person über ihn entscheiden, die den Staat als Ganzes uneingeschränkt vertreten kann und die zugleich als autonome Persönlichkeit über ihn hinausreicht. Letzteres gilt für jeden Staatsbeamten, ersteres in diesem außergewöhnlichen Fall nur für den Bundespräsidenten Herrn Richard von Weizsäcker. Der Prozeß der Prüfung kommt in Gang, wenn der Beamte, dem gegenüber der Rechtsanspruch zuerst oder im Augenblick erhoben wird, den Fall einer Klärung zuführt, die mir Rechnung trägt. Wenn er meinen Anspruch ignoriert, muß sich ein Gericht mit ihm befassen. Das führt in eine Sackgasse, da ein Gericht in seiner Urteilsfindung nur von bestehendem Recht ausgehen kann. (Auch das Bundesverfassungsgericht) Wenn das Gericht diese Situation ebenfalls ignoriert, ist es ge- zwungen, mich zu verurteilen! Die Verantwortlichkeit, die ich von einem Vertreter des Staates erwarte und wünsche, kann er nur frei- willig erbringen, menschliche Achtung kann man nicht erzwingen. Sollte er nicht dazu bereit sein, bin ich als Schwächerer seinem direktem oder indirektem Gewaltmonopol ausgeliefert. Natürlich möchte ich nicht ins Gefängnis, denn dadurch würde ich noch mehr Zeit verlieren. Ich wünsche mir eine Entscheidung, die für mich akzeptabel ist, damit ich ... nicht mehr ausschließlich von den Unwägbarkeiten der Politik und Verwaltung abhängig bin! Im Augenblick geht es gar nicht darum, ob ich Recht oder Unrecht habe! Ich bitte um wohlwollende Unterstützung! Danke! Anhang: Karl Doehring, Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1976, Alfred Metzner Verlag GmbH, PaM, S.287 Zu Art. 4 GG Weder in der bisherigen Rechtsprechung noch in der Praxis der Prüfungs- kommissionen scheint aber ein bedeutsames Problem bisher erkannt worden zu sein, zumindest nicht bezüglich aller Konsequenzen. Da nach der Konzep- tion des Grundgesetzes ein Grundrecht jederzeit geltend gemacht werden kann, ist bisher die Situation weitgehend unerörtert geblieben, ob der Soldat nicht auch jederzeit und also während eines militärischen Einsatzes sich auf das Grundrecht der. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen berufen kann". Sicherlich ist richtig, daß in denjenigen Zeiten, in denen vom Soldaten das Töten - noch - nicht verlangt wird, das Anerkennungsverfahren abgewartet werden kann und muß15. Es wird dem Angehörigen der Bundes- wehr nicht zuviel abverlangt, wenn er den Dienst an der Waffe auszuüben verpflichtet wird, obwohl in der gleichen Zeit das von ihm angestrebte Anerkennungsverfahren durchgeführt wird16. Derartige Möglichkeiten zur Rechtfertigung des Nebeneinanderbestehens von Waffendienst und Aner- kennungsverfahren bestehen nach Ausbruch eines Krieges aber nicht mehr. Wenn im kriegerischen Einsatz der Bundeswehr ein Soldat, vielleicht aufgrund besonderer psychischer Belastung, oder auch in der nun erst gewonnenen Erkenntnis seiner Gewissensnot, von seinem Grundrecht der Kriegsdienst- verweigerung Gebrauch machen würde, wäre die militärische Einheit u. U. einsatzunfähig17. Zwar hat man sich immer über Rechtsnatur und Ausmaß der Grundrechtsverbürgung Gedanken gemacht, nicht jedoch über die realen Auswirkungen der Inanspruchnahme dieses Rechts gerade in der Situation, für die allein es Bedeutung hat. Hier nun stünden Staatsraison und Gewissens- freiheit in einem nicht mehr überbrückbaren Gegensatz. Wenn man davon ausgeht, daß das Grundgesetz die Entscheidung für eine Landes- und Staats- verteidigung prinzipiell getroffen hat, muß wohl in der unauflösbaren Kon- fliktsituation die Gewissensentscheidung zurücktreten18. Das Institut der Kriegsdienstverweigerung bedarf noch weiterer Erläu- terungen. Man hat das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissens- gründen verweigern zu können, als ein solches angesehen, das auch gegen den Zwang zur Ausbildung mit der Waffe schon in Friedenszeiten geltend gemacht werden kann19. Das war nicht selbstverständlich, denn der Sinn der Vorschrift 14 Zur Frage der Verweigerung nach erfolgter Einberufung H. J. Korte, aaO, S. 229 und rechtsvergicichend S. 230 ff. 15 BVerwG v. 14. 1. 1969, BVerwGE 33, 233 ff. 16 BVerfG v. 26. 5. 1970, BVerfGE 28, 243 (261 f.); a. A. H. Moller, Die Kriegsdienstverwei- gerung des Soldaten, NJW 1966, S. 905 ff. (908). 17 Vgl. auch M. Hinzmann, Die aktuelle Kriegsdienstverweigerung als beachtliche Ge- wissensentscheidung, Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Hamburg, Nr. 37, 1959. S. 90, 136. 18 Zur Kriegsdienstverweigerung im Kriege H. 1. Korte, aaO, S. 310 (ablehnend); offen- gelassen in BVerfG v. 20.12.1960, BVerfGE 12, 45 (57 f.); zum Verhältnis von Kriegs- dienstverweigerung und Staatsverteidigung allg. BVerfG v. 5. 8. 1966, BVerfGE 20, 162 (222) und BVerfG v. 15.12.1970, BVerfGE 30, 1 (19 f.); sinngemäß auch BVerfG v. 12. 10. 1971, BVerfGE 32, 40 (46); Wehrgerechtigkeit in der Bundesrepublik DeutschLind, aa0, S. 49. 19 BVerfG v. 20.12.1960, BVerfCE 12, 45 (56 f.); BVervvG v. 20.6.1968- (VIII C 11/67); a.A. BVerfG v. 12.10.1971, BVerfGE 32, 40 (46); BVerfG v. 26.5.1970, BVerfGE 28, 243 (257 f.); BGH v. 21. 5. 1965, NJW 1968; S. 1636 ff. (Um die Funktion der Argumente von Karl Doehring in meinem Schreiben explizit zu
verdeutlichen: Zu der Zeit, als ich diesen Brief schrieb, gab es keinen Krieg, erstens.
Zweitens, die Abschreckung vor einem Krieg lag nicht in der Hand der traditionellen Soldaten
und Waffengattungen, sondern sollte durch die Atomwaffen gewährleistet werden. Drittens,
einen (Welt-)Krieg sollte (und soll) es gar nicht mehr geben, da er immer ein Krieg mit
atomaren Waffen würde, zumindest musste (und muss) man davon ausgehen. Daher liegt das entscheidende Argumentationsmoment nicht mehr auf einem notwendigen
Zurücktreten der Gewissenentscheidung vor der Staatsraison - so Doehring, sondern auf der
historischen Zäsur, wie sie in und mit meiner persönlichen Verweigerungsbegründung
aus politischem Gewissen, s.o., vorgestellt und vollzogen wurde.)
Zusammen mit diesem Schreiben übersandte ich noch folgenden Text mit dem Titel
"Ich, Wolfgang B." an Herrn Merk.
Ich, Wolfgang B. Motto Alles, was ich tue, geschieht zu dem Zweck: 1) zu verhindern, dass die Menschheit sich selbst tötet, ohne dass sie das will. Mit anderen Worten, irgendjemand beginnt aus irgendeinem partilularem Interesse einen Krieg, dieser eskaliert zum ABC-Krieg und schon ist es passiert. 2) zu erreichen, dass die Menschheit eine bewußte Entscheidung trifft, wie sie mit der selbst geschaffenen Möglichkeit umgeht, sich selbst zu töten. Also ob oder ob nicht! POLITIK Die Tatsache, daß sich der östliche und der westliche Militärblock gegenüberstehen und sich militärisch nicht besiegen können, garantiert die Freiheit der Welt, bewahrt sie vor einem "tausendjährigen Reich". Das gilt jedoch nur, wenn beide Führungsgremien allzeit bereit sind, das volle Risiko einzugehen, d.h. auf den roten Knopf zu drücken, also die Welt zu vernichten. Denn wenn eine Seite merkt, daß es die andere nicht mehr ernst meint, wird sie sofort beginnen, die andere Seite "friedlich" in den eigenen Machtbereich zu über- führen. (Ich folge der Argumentation A. Grlucksmanns in seinem Buch "Die Philosophie der Abschreckung") Daraus läßt sich folgern: Das Risiko, daß sich die Menschheit selbst vernichtet, tragen wir alle, aber diejenigen, die dazu verdammt sind, "mit dem roten Knopf zu leben", in besonders fataler Weise, müssen sie doch dauernd zwischen den Abgründen der totalen Vernichtung und des Verlusts der Freiheit der Welt balancieren, ohne das Gleichgewicht verlieren zu dürfen. Es gibt eine überlegung, die besagt, ein totalitärer Weltstaat (jenes "tausendjährige Reich") ist nicht dauerhaft existenzfähig, da, wenn er sich einmal gebildet hätte, er wieder in "Bürgerkriege" zerfallen würde. Dieselbe überlegung, nur aus anderer Sicht, könnte lauten: Eine freie Welt kann nicht mit Waffengewalt erkämpft werden, d.h. angenommen, die Nato würde alle totalitären Regime der Welt besiegen, dann folgt nicht, daß überall "westliche" Demokratien entstünden. Waffengewalt hilft nur zur Verteidigung der Freiheit in einer unfreien Welt, zu mehr nicht! Wenn man dieser überlegung, ihren beiden Seiten, folgt, läßt sich erkennen, daß es aus der jetzigen, anfangs geschilderten Situation keinen Weg zurück in die "alte Welt" gibt, die von dem Prinzip des Rechts des Stärkeren bestimmt wurde, (d.h. in einem Konfliktfall wurde ein wie auch immer zivilisierter, ritualisierter Kampf ausgetragen und der Sieger hatte das Recht, die Angelegenheit nach seinem Interesse zu regeln.) Der Grund dafür, daß dieses Recht des Stärkeren jetzt nicht weiterhilft, liegt in dem Ziel, das erreicht werden muß. Es kann nur lauten: Einheit der Menschheit in Freiheit auch im politischen Sinn. (Keine andere dauerhafte Art von Einheit ist denkbar.) Dieses Ziel kann prinzipiell nicht durch einen Zweikampf erreicht werden. Die Spielregeln der "alten Welt" haben ausgedient! Blickt man von dem Punkt, den wir in unseren überlegungen erreicht haben, auf die heutige geteilte Welt, dann erkennen wir, daß jenes Dilemma der beiden höchsten Machtzentren, nämlich ständig bereit zu sein, alles in Frage zu stellen (zu vernichten), um für den Augenblick die Freiheit der Zukunft zu erhalten, nur ein zwangsläufiges Charakteristikum für den Punkt innerhalb unserer geschichtlichen Entwicklung ist, den wir, die Menschheit, jetzt erreicht haben und der sich als der Umbruch der einen Welt in die andere bezeichnen ließe. Für jeden von uns ist die Verpflichtung, die Verantwortung entstanden, jene, ich darf sagen armen Mitmenschen, die am Ende der "alten" Welt stehen und die damit, wie schon gesagt, dazu verdammt sind, für die mögliche Freiheit der Menschheit "mit dem roten Knopf" zu leben, aus ihrer fatalen Lage zu befreien. Nur wie ?? Die erste Antwort ist einfach: Indem jeder frei wird, in einem endgültigen Sinn, so daß niemand anderer mehr für ihn die Verantwortung für seine Freiheit tragen muß. Nur wie ?? Beim Versuch einer zweiten Antwort zeigt sich sofort, daß wir mit utopischen Kategorien spielen. Wo sind wir, wo bin ich, wenn ein Weiterkommen nur utopisch zu denken ist, obwohl eine konkrete, politische Handlung nottut ! ZUKUNFT Wir können uns vorstellen, daß auf der Erde überall gleichmäßig Wasserstoffbomben verteilt werden (ebenso chemische und biologische Waffen) und daß alle zu einem bestimmten Zeitpunkt gezündet werden. Die Menschheit wäre danach ausgerottet. Dieses Projekt ist technisch machbar, auch die wirt- schaftliche Kraft dazu ist vorhanden, aber wir können uns nicht vorstellen, daß es realisiert wird. In der Menschheitsgeschichte, soweit sie uns bekannt ist, gab und gibt es immer wieder Kriege. Wir wissen, daß sich ein dritter Weltkrieg, d.h. ein Krieg um die Vorherrschaft auf der Welt im schlimmsten Fall, von dem man immer ausgehen muß, von dem oben beschriebenen Projekt nicht wesentlich unterscheiden würde, die Menschheit wäre ausgerottet. Ohne Zweifel hat diese Tatsache den dritten Weltkrieg bis heute verhindert und wird es bis auf weiteres tun. Was diese Tatsache jedoch nicht bewirkt, ist eine Änderung der Menschen und Menschen machen immer wieder Kriege, das bedeutet, auf die Dauer ist auch ein dritter Welt- krieg unausweichlich. Wer sich vor dieser Folgerung verschließt, was verständlich ist, steckt seinen Kopf in den Sand (oder in den Alltags- trott). Aus dem selben Grund kann auch eine momentane Abschaffung aller ABC-Waffen keinen Ausweg aus der Sackgasse bieten, denn auch dieser Schritt verhindert keine zukünftigen Kriege und die erneute Waffenproduktion. Wir sind also, ob wir wollen oder nicht, auf die Änderung des Menschen verwiesen! Aber, was ist das für ein abgegrif- fenes Ziel, schon oft wurde es versucht, vor allem in den Revolutionen (1789 od.1918), und immer wieder ist es gescheitert. Vielleicht liegt einer der Gründe dieses Scheiterns darin, daß eine Änderung zu wenig ist, sozusagen eine ungenügende Teillösung, während der wirkliche Durchbruch nur mit dem völligen Absterben des jetzigen Menschen und der darauf folgenden Neugeburt eines Wesens, das mit dem Menschen nicht mehr vergleichbar ist, erreicht wäre. Also keine Kontinuität zwischen uns heute und dem Wesen nach dieser "Verwandlung" ?? Irgendwie scheint das nicht vorstellbar, bin ich dann noch ich oder nicht mehr ?? Sterbe ich zwischendurch wirklich, scheinbar oder wie sonst ? Wir kennen den "zweiten Tod", den rituellen Tod aus den religiösen Gebräuchen traditioneller Völker. Es kann auch keinen Zweifel darüber geben, daß der Initiations- ritus solcher Kulturen, der die Jugendlichen in die Er- wachsenenwelt hinüberführte, eine tiefgreifende Veränderung der Persönlichkeit bewirkt, so daß es gerechtfertigt scheint, danach von einem neuen Wesen, dem Erwachsenen, zu sprechen. Versuchen wir eine ungewöhnliche Hypothese: Die Entwicklung der abendländischen Kultur ist geprägt von einer starken Bindung an die Rationalität, an das objektive, intersubjektiv Nachweisbare, die bis zur Alleinherrschaft dieser Werte geht. Könnte man sagen, daß sich hier eine Kultur über zahllose Generationen in einem "vorinitiator- ischen" Zustand gehalten hat? Ich will das erläutern. Der Vorgang der Initiation aus subjektiver Sicht läuft etwa so ab, daß ich in eine Situation gebracht werde (z.B. allein in die Wildnis geschickt werde, die das Dorf umgibt), der ich nicht gewachsen bin, die völlig über meinen Horizont geht. Ich muß nun spontan handelnd und reagierend Fähigkeiten aus mir entwickeln, um die Situation zu bewältigen, andernfalls gehe ich unter. Mit anderen Worten, ich mache eine innere Entwicklung durch, die irreversibel und rational nicht faßbar ist. Nun zurück zu unserer Kultur, wenn man den Idealen der Wissenschaft verpflichtet ist, dann konzentriert man sich auf die Objekte der Forschung und auf ihre theoretische Beschreibung, des weiteren auf die Vermehrung von solchem objektiven Wissen. Man kümmert sich nicht um eine wie auch immer geartete persönliche, innere Entwicklung, wie sie jede Initiation darstellt, man bleibt im "vorinitiatorischen" Zustand. Anders gesagt, man unterwirft jede persönliche Entwicklung der großen, wissenschaftlichen Entwicklung, die über Generationen unvollendet bleibt im Gegensatz zur Initiation eines Einzelnen. Wird dieses Verhalten lange genug aufrechterhalten, dann akkumuliert sich Qualität und Quantität des Wissens und verändert, quasi als Sekundärwirkung, das Leben der Menschen insgesamt und führt die Gesamtgesellschaft in einen Zustand, der reif ist für die "eigentliche Initiation", die somit das immanente Ziel der ganzen wissenschaftlichen Entwicklung überhaupt wäre. Geht man davon aus, daß unsere heutige Situation diesen Zustand darstellt (denn ABC-Waffen sind Ergebnisse der wissenschaftlichen Entwicklung), dann ließe sich die "eigentliche Initiation" folgendermaßen beschreiben: Mir, der ich in diese Welt mit all ihren Eigenschaften eingebunden bin, steht jetzt der Tod bevor, als Teil dieser Welt, da ihr insgesamt der Tod bevorsteht. Ich beginne eine innere Entwicklung, die mich "unvorstellbar" verändert und die mich aus der Einbindung in diese Welt herauslöst. Das gleiche vollziehen meine Mitmenschen. Wenn dies ge- schehen ist, haben wir jenes Ziel erreicht, das zu Beginn formuliert wurde, der alte Mensch ist abgestorben, der völlig Andere geboren. Die Kraft oder den Anstoß zum Beginn dieser Entwicklung nehme ich aus der Eigendynamik, die die abendländische Philosophie und Wissenschaft durch zwei Jahrtausende vorwärtsgetrieben hat. Ich, Wolfgang B. Welche Gedanken, welche Visionen sind in der Tradition zu finden, die ein solches Ereignis andeuten, wie es die soeben beschriebene "eigentliche Initiation" ist. Im Bereich der Philosophie war es David Hume, der die Ansicht vertrat, daß man aus der Erfahrung keine allge- meine Erkenntnis gewinnen könne, z.B. wenn ein Stein 1000 mal hinabfällt, ist das kein Beweis, daß er das immer tut, beim letzten mal könnte er nach oben steigen. Er trug seine Position so überzeugend vor, daß sich Immanuel Kant ihr nicht entziehen konnte. Da er jedoch die Möglichkeit allgemeiner Erkenntnis für gegeben hielt (und den grundsätzlichen Skeptizismus Hume's ablehnte), mußte er zur Begründung die, wie er es nannte, koperni- kanische Wende in der Erkenntnistheorie vollziehen, die darin besteht, den Erkenntnisvorgang nicht mehr rein passiv zu definieren. Das kantische transzendentale Subjekt er- zeugt selbst die Kategorien, z.B. die Zeit und den Raum, welche die Erfahrung überhaupt erst ermöglichen. Darauf aufbauend ist Johann Gottlieb Fichte, der sich als Vollender der kantischen Transzendentalphilosophie ver- stand, zu folgender Vision gekommen: Wenn wir uns gegen eine Mauer lehnen, dann erscheint sie uns fest. Dies ist jedoch nur der Fall, weil wir glauben, daß sie fest ist. Im Augenblick sind wir in einem Zustand, der uns zwingt, zu glauben, daß sie fest ist. Wenn wir einen anderen Zu- stand erreichen, dann können wir unseren Glauben ändern und damit die Festigkeit der Mauer. Diese Fähigkeit würde nichts anderes bedeuten als die absolute Freiheit. Ein weiterer, wichtiger Aspekt der Transzendentalphilosophie ist, daß in ihr Freiheit und Notwendigkeit als gleichzeitig, miteinander möglich gedacht sind, denn nur so kann absolute Freiheit sinnvoll sein. Dies führt auf eine weitere Vision, die aus der Welt der Dichter stammt, die Schöpfung des Monotheismus. Mit dem Eingottglauben fällt der Beginn des Individualismus zusam- men, weil hier ein Lebewesen gegenüber der restlichen Welt abgegrenzt wird, das immer identisch mit sich selbst bleibt, das Individuum. Desweiteren ist Gott die Konzeption eines Wesens, das absolut frei, souverän, vollkommen unabhängig ist und trotzdem mitanderen zusammenleben (z.B. mit den Menschen) und Gefühle (z.B. Liebe) austauschen kann. Damit ist die Möglichkeit der Gemeinschaft souveräner Individuen angedeutet. Eine spezielle Variante des Monotheismus ist der Glaube an das Kommen des Messias. Der Messias kann als Symbol für die Brücke, für den Wechsel des alten Menschen in das neue, "andere" Lebewesen verstanden werden. Im Sinne einer konkret handelnden Person wird der Messias im Judentum (nach G. Scho- lem, über einige Grundbegriffe des Judentums, suhrkamp 1970) immer als jemand vorgestellt, der in der Geschichte und der Gesellschaft etwas bewirkt, so daß erst im Nachhinein ent- schieden werden kann, anhand seines Erfolges, wer der Messias war. Dies bedeutet, eine messianische Berufung, die viele Menschen erleben, ist erst das Rohmaterial, ihr muß dann der "Prozeß der Verarbeitung", also jenes Wirken in Gesell- schaft und Geschichte folgen, das erst den wirklichen Messias ausmacht. Ein dritter Hinweis liegt in der Entwicklung und Bedeutung des Souveränitätsbegriffes in der Verfassungsgeschichte, überhaupt in der Neuzeit. Bis heute ist Souveränität immer nur relativ erreicht worden (jeder Krieg stellt sie in Frage) und ich stelle die These auf, daß eine Gemeinschaft von Menschen (z.B. ein Staat) nie vollständig souverän sein kann, wenn sie mit anderen Gemeinschaften zusammenlebt, da immer Abhängigkeiten zwischen ihnen bestehen. Vollständige Souveränität ist nur gleichzeitig für das Individuum und die gesamte Menschheit möglich, was uns auf die "eigentliche Initiation" verweist. Von besonders großer Bedeutung ist das Ideal der Liebe zwischen zwei Menschen, zwischen Mann und Frau, wie es Shakespeare in "Romeo und Julia" geschaffen hat. Im 2. Akt, 2. Szene sagen sich beide für ihre Liebe von ihren Namen und Familienzugehörigkeiten (d.h. von ihrer gesellschaft- lichen Existenz) los. Wohin kann das führen, wenn es die Gesellschaft nicht mehr brutal zerstört (bis heute gibt es zensierte Ausgaben dieser tödlichen Liebesgeschichte). Meine Idee ist naheliegend: Jetzt ist die Zeit gekommen, die diese Liebesgeschichte braucht. Es ist ein Liebespaar wie Romeo und Julia, die als erste das Wagnis eingehen kön- nen, die "eigentliche Initiation" zu erleben und zu bewirken (die "e.I." benötigt beide Momente, das passive und das aktive und in ihr löst sich der Unterschied auf). Die Liebe der beiden ist zugleich die Kraft, die sie das durchstehen läßt, als auch der Motor, der sie treibt. Ein fünfter Aspekt in meiner Aufzählung ist die Gemeinschaft der Menschen. Ohne Zweifel besteht die Geschichte auch aus einer langen Reihe von Versuchen, möglichst viele Menschen in eine Einheit zusammenzufassen (die klassischten sind das Römische Reich und das chinesische Reich der Mitte). Jeder solcher Versuch ist eine gewaltige, kulturelle Leistung, trotz des Blutvergießens, das immer mit einhergeht. Auf die "eigentliche Initiation" bezogen lautet dieser Aspekt so: Eine Gemeinschaft von Menschen existiert erst dann, wenn sie etwas zusammen unternommen hat (was es auch sei). Demzufolge gibt es die Gemeinschaft der gesamten Menschheit inhaltlich noch nicht, obwohl faktisch alle Vorraussetzungen dafür ge- schaffen sind. Welche Unternehmung wäre es dann, die alle Menschen zur Gemeinschaft werden ließe ... ja... natürlich, die "eigentliche Initiation". Ihr Ritual, der Kernvorgang müßte das absolute Weltereignis werden und im Gregensatz zur Olympiade oder Fußballweltmeisterschaft nicht mit passivem Zuschauerverhalten, sondern indem alle Menschen, über moderne Medien zu einem Ereignis zusammengeschaltet, ihre vollständige spirituelle Kraft (was immer das sein mag) auf die beiden Menschen (das "Liebespaar") konzentrieren, die sich entschlos- sen haben, als erste die "eigentliche Initiation" zu versuchen. Wenn sie einmal gelungen ist, dann wäre der Damm gebrochen. Mit was ist dieser Durchbruch zu vergleichen? Drei Ereignisse sind mir eingefallen: 1) Die Entstehung des Ich-Bewußtseins im Verlauf der evolutionären Entwicklung der menschlichen Art (Das ist ein völlig unvorstellbarer Vorgang, denn man kann das Ich-Bewußtsein in keiner Weise kennen, bevor man es besitzt wie kann man es dann erwerben). 2) Die Entstehung des orga- nischen Lebens auf der Erde. 3) Die Entstehung des Universums Und ich, was ist nun mit mir ? Der Leser gestatte mir, diese Frage ohne direkte Antwort zu lassen. (1985) Der Liebes-Idealismus war Provokation.
Andererseits, muss man nicht hoffnungsloser Idealist sein, um zu glauben, die Menschheit und die Weltzivilisation könnten die Existenz von Wasserstofffbomben auch nur annähernd heil überstehen?
noch ein Schreiben an die Wehrbehörde 3/86 Wie schon in früheren Schreiben erwähnt, hat die Prüfungskammer der WBV VI mir am 22. april 1982 mündlich zugesichert, meine Stellungnahme an Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, in der ich für meine Person die Souveränität setze und die den Rang einer Verfassung hat, an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Ungeachtet dessen hat die Prüfungskammer die KdV-Verhandlung durch- gezogen. Dies war die erste der Reihe von logisch falschen Handlungen, deren vorläufig letzte Ihre erneute Ladung zu einer ärztlichen Untersuchung am 26. märz 1986 ist. Auf der Karte steht, daß ich zur Folgeleistung gemäß Paragraph 5 Abs. l Satz 2 ... Wehrpflichtgesetz verpflichtet bin. Das ist logisch falsch, denn solange nicht entschieden ist, ob die Setzung der Souveränität gültig ist, kann kein anderes Gesetz gültig sein, da dies automatisch bedeuten würde, daß die genannte Setzung ungültig ist. ... Ich bin sicher, daß ich einmal auf einen Beamten, einen Vertreter der BRD treffe, der die intellektuelle Konsequenz, die Offenheit und vielleicht den Mut besitzt, die Ernst- haftigkeit meiner Gedanken und Bemühung zu erkennen und angemessen zu reagieren. Ich glaube, es muß ein außergewöhnliches Vertrauensverhältnis entstehen, das eine positive Kooperation in dieser auf den ersten Blick seltsamen Sache ermöglicht. Bald darauf hat mich die Wehrbehörde, nachdem man mich die Jahre zuvor mehrmals
ohne Erfolg zur Nachmusterung ins Amt einbestellt hatte, per Ferndiagnose als
wehruntauglich ausgemustert. Mein Ansinnen, aus einem bürokratischen Vorgang einen persönlichen zu machen,
ist nicht wirklich gelungen.
Epilog Zweifelsohne projizierte ich in der damaligen Situation eigene persönliche Schwächen
auf die Weltlage. Aber dadurch hatte ich ein überwaches Empfinden für die Gefahren
und die möglichen, quasi historischen Automatismus, die in den gigantischen atomaren
Rüstungsarsenalen schlummerten - Rüstungsarsenale, die auch heute noch mehr oder
weniger genauso potent existieren!
Das Zauberwort heisst "Schwäche". Unsere, d.h. der Menschheit Gesellschaften werden
von mehr oder weniger starken Eliten verschiedenster Sorte bestimmt. Diese und
manche andere fühlen sich stark im Vergleich zu anderen Mitgliedern ihre jeweiligen
Gesellschaften und/oder der Weltgesellschaft. Tatsächlich werden wir aber die Herausforderungen, die uns unser technologischer Fortschritt stellt, nur bewältigen, wenn wir uns allesamt als sehr einzeln und sehr schwach empfinden - um dann die gigantischen, sich weiter steigernden Potentiale unserer modernen Zivilisation zu nutzen und unsere kleine individuelle Schwachheit in eine lebensfähige Existenz und Koexistenz umzuformen. Solange jemand nur an den Knotenpunkten der Gesellschaft lebt und von den Pfründen aus dem Beitrag der vielen profitiert, sei es als Unternehmer oder Milliardär, als Beamter, Politiker oder populistischer Charismatiker, als General oder Mafiaboss oder mit welchen Machtmittel auch immer ausgestattet, solange wird er der Herausforderung unserer Epoche nicht gerecht und gefährdet unser aller Zukunft! Denn die Potentiale dieser Zivilisation sind zu stark für die Obsessionen kollektiver Machterhaltung. Sie werden uns in derart akkumulierter und potenzierter Form zerstören.




Wolfgang Behr